Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB als PDF
  1. Angebote gelten stets freibleibend, sofern wir nicht ausdrücklich schriftlich erklären, eine bestimmte Frist mit unserem Angebot im Wort zu bleiben oder andere besondere Abmachungen getroffen worden sind. Kataloge und Preislisten stellen keine Lieferangebote dar.
  2. Aufträge gelten nur auf Grund unserer Auftragsbestätigung als von uns verbindlich angenommen. Ihre Ausführung erfolgt grundsätzlich nur zu unseren im folgenden näher ausgeführten „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“, im übrigen zu den handelsrechtlichen Bestimmungen. Einkaufsbedingungen des Käufers haben uns gegenüber keine Geltung. Wird nachträglich eine Auftragsänderung verlangt, kann diese nur berücksichtigt werden, wenn die Erzeugung noch nicht begonnen hat. Bei Änderungsmöglichkeit bleibt uns eine Preisregulierung vorbehalten.
  3. Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich.
  4. Lieferungen erfolgen ab Werk bzw. ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
  5. Betriebsstörungen aller Art wie Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitsausstände, Roh- und Hilfsstoffmangel usw. entheben uns während ihrer Dauer und auch hinsichtlich ihrer Folgeerscheinungen von der Einhaltung eingegangener Lieferverpflichtungen oder Erfüllung irgendwelcher Ersatzansprüche. In diesen Fällen ist der Besteller nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, daß wir uns ausdrücklich mit einer Lösung des Vertrages einverstanden erklären.
  6. Sonderanfertigungen. Die Einhaltung genauer Stückzahlen ist nicht möglich. Wir behalten uns in jedem Fall Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 Prozent der bestellten Menge vor.
  7. Verpackung sowie Weg und Art des Versandes wählen wir nach bestem Ermessen. Die Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt. Bei Postsendungen werden die Portospesen angerechnet. Bahnbehältergebühren sind vom Empfänger zu tragen.
  8. Preise. Unseren Verkaufspreisen liegen die jeweiligen Gestehungskosten zugrunde. Sie gelten ausschließlich Umsatzsteuer. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen. Die Preise für Rahmenaufträge und Abrufbestellungen sind grundsätzlich „freibleibend“.
  9. Beanstandungen irgendwelcher Art finden nur innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware Berücksichtigung, und zwar unter der Voraussetzung, daß die Ware sich noch im Auslieferungszustand befindet. Für nachweislich durch unser Verschulden fehlerhaft gelieferte Ware wird nach unserer Wahl Ersatz geleistet oder Gutschrift erteilt.
  10. Schadenersatz. Außer im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes haften wir nur für den Ersatz jener Schäden, die durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet werden. Der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen.
  11. Schutzrechte. Wir sind nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob den bestellten Waren Schutzrechte dritter Personen entgegenstehen, und lehnen jede Haftung aus diesem Titel ab.
  12. Zahlungsziel und Anzahlungsbedingnisse geben wir in der jeweils ersten Auftragsbestätigung bekannt. Diese bleiben auch für nachfolgende Geschäfte aufrecht, sofern wir nicht schriftlich eine Änderung anzeigen oder bestätigen. Mündliche Zahlungsvereinbarungen und Zahlungsziele auf Einkaufsformularen, die mit unseren Bedingungen nicht übereinstimmen, sind für uns nicht verbindlich. Die Rechnungsbeträge sind daher an den in unseren Fakturen angegebenen Daten fällig. Bei Überschreiten des Zahlungszieles sind wir berechtigt, für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Tag des Zahlungseinganges die jeweils üblichen Zinsen und Kosten zu berechnen. Akzepte und Wechsel gelten nicht als Barzahlung. Ihre Annahme bleibt in jedem Fall vorbehalten.
  13. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum, auch wenn sie bearbeitet oder verarbeitet ist. Ebenso wenn der Käufer die Ware, gleichgültig in welchem Zustand, weiter veräußert hat. Für diesen Fall tritt der Käufer alle Rechte aus der Weiterveräußerung unwiderruflich an uns ab, er ist dann unser Treuhänder für den Gegenwert.
  14. Gerichtsstand. Als beiderseitiger Erfüllungsort für alle sich aus den Geschäften ergebenden Rechte und Pflichten gilt der Sitz des Lieferwerkes, als Gerichtsstand das zuständige Gericht der Lieferfirma.